Aktuelle Ausgabe des Infobriefs von Dr. Astrid Mannes MdB (Oktober 2024) jetzt online!

Liebe Leserinnen und Leser,
die Zustimmungswerte für die Bundesregierung könnten schlechter kaum sein und der Streit zwischen den drei koalierenden Fraktionen reißt nicht ab. Die Wahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg spiegeln die Unzufriedenheit der Menschen wider und geben allen demokratischen Parteien Hausaufgaben auf. Die Menschen sehnen sich danach, dass dieses Land wieder geführt wird und Probleme gelöst werden.

 

Die Unzufriedenheit ist im ganzen Land zu spüren: Viele Problemlagen wurden zu spät angepackt, vieles dauert zu lange und viele wichtige Entscheidungen werden nicht getroffen, weil man im Kabinett zu keiner einheitlichen Linie findet.Da war die (Teil-)Legalisierung von Cannabis schon fast eine Ausnahme – in der Sache allerdings keine rühmliche. Mit dem Gesetzt wurde – trotz der vielen vorgebrachten Bedenken der Fachleute – die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Volljährige zu Genusszwecken legalisiert.

Das, was warnend vorausgesagt wurde, ist nun eingetreten: Nicht nur die Staatsanwaltschaft München I meldet eine Zunahme des illegalen Drogenhandels mit Cannabis. Diese Entwicklung war zu erwarten, denn wer Cannabis kaufen will, kann es derzeit nur bei Anbauvereinigungen legal bekommen. Doch die stecken noch im komplizierten Genehmigungsverfahren; erste Ernten wird es wohl erst 2025 geben. Das stärkt den Schwarzmarkt und belastet Polizei und Sicherheitsbehörden.

Angestoßen von den vielen Medienberichten zu dieser Problematik habe ich die Bundesregierung gefragt, ob ihr Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass durch die Legalisierung von Cannabis nun die Nachfrage nach dieser Droge so stark gestiegen sei, dass diese auf dem legalen Beschaffungswege nicht gedeckt werden könne und durch organisierte Drogenkriminelle geschlossen werde.

Trotz der vielen öffentlichen Hinweise auf diese Situation antwortete die Bundesregierung, dass ihr keine Informationen hinsichtlich einer stark gestiegenen Nachfrage nach Cannabis vorlägen und eine erste Teilevaluation erst zum Oktober 2025 erfolgen solle.

Dass die Bundesregierung die vielen Medienmeldungen und auch die öffentlichen Aussagen der Staatsanwaltschaft München nicht zur Kenntnis genommen haben will, erstaunt - zumal die Bundesregierung doch die Pflicht hätte, sich die Entwicklung auf dem Drogenmarkt genau anzusehen.

Hier will die „Ampel“ wohl die handwerklichen Fehler bei der Umsetzung dieses Vorhabens nicht zugeben. Dieses Fehlervertuschenist ihr wichtiger als der Schutz der Gesundheit der Menschen und die Bekämpfung der Kriminalität.

Mich hat das sehr erschreckt. Gut, dass wir uns in der CDU/-CSU-Bundestagsfraktion einig sind: Sobald die Union wieder in Regierungsverantwortung gekommen ist, wird sie das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung umgehend rückgängig machen.

Ich wünsche Ihnen/Euch und Ihren/Euren Lieben schöne Herbsttage und viel Freude beim weiteren Lesen meines Informationsbriefes!

Herzlichst
Ihre / Eure
Astrid Mannes

Herr Frau
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